Import nach Deutschland – Ware einführen, verzollen, zustellen lassen

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Ware nach Deutschland importieren – so läuft es ab

Beim Import kehrt sich die gewohnte Richtung um: Nicht Sie versenden, sondern Sie lassen sich etwas schicken – und zahlen den Transport. Genau das ist über versandrechner.de möglich. Sie buchen die Sendung von Deutschland aus, geben die Adresse des Absenders im Ausland an, und der Carrier holt die Ware dort ab.

Das ist immer dann sinnvoll, wenn der Absender keinen guten Versandtarif hat oder sich um den Transport nicht kümmern will: bei Lieferanten im Ausland, bei Warenmustern, bei Reklamationen und Rücksendungen oder bei Privatkäufen aus dem Ausland. Sie behalten die Kontrolle über Carrier, Laufzeit und Kosten, statt vom Absender abhängig zu sein.

Kommt die Ware aus einem Nicht-EU-Land, kommt die Zollabwicklung dazu. Wir übernehmen sie auf Wunsch komplett – von der Einfuhranmeldung bis zur Abrechnung der Abgaben. Innerhalb der EU entfällt dieser Schritt: Dort ist der Warenverkehr frei, es fallen keine Einfuhrabgaben an.

Wichtig seit 1. Juli 2026: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist entfallen

Wer sich auf ältere Ratgeber verlässt, rechnet falsch. Bis Juni 2026 waren Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert unter 150 Euro vom Zoll befreit. Diese Freigrenze ist mit der EU-Verordnung 2026/382 zum 1. Juli 2026 vollständig weggefallen.

An ihre Stelle ist ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie getreten – also je angemeldeter Position in der Zollanmeldung, nicht je Paket. Enthält eine Sendung beispielsweise vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Ladekabel, werden dreimal 3 Euro fällig, zusammen 9 Euro. Die Pauschale gilt für Fernverkäufe an Verbraucher und für Postsendungen; oberhalb von 150 Euro Warenwert greift weiterhin der reguläre tarifliche Zollsatz.

Unverändert bleibt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent. Sie fällt seit Juli 2021 ab dem ersten Cent an – eine Bagatellgrenze gibt es nicht mehr. Für Unternehmen ist sie in der Regel als Vorsteuer abziehbar, für Privatpersonen ist sie echte Zusatzbelastung. Wer gewerblich importiert, braucht außerdem eine EORI-Nummer; ohne sie ist keine Einfuhranmeldung möglich.

Was beim Import auf Sie zukommt

Überblick über die Abgaben und Voraussetzungen – abhängig davon, woher die Ware kommt.

EU-Land
Zoll
kein Zoll
Einfuhrumsatzsteuer
keine
Zollanmeldung
nicht erforderlich
Drittland, bis 150 €
Zoll
3 € je Warenkategorie
Einfuhrumsatzsteuer
19 % bzw. 7 %
Zollanmeldung
erforderlich
Drittland, über 150 €
Zoll
tariflicher Zollsatz
Einfuhrumsatzsteuer
19 % bzw. 7 %
Zollanmeldung
erforderlich
Schweiz / UK / Norwegen
Zoll
je nach Ware & Abkommen
Einfuhrumsatzsteuer
19 % bzw. 7 %
Zollanmeldung
erforderlich

Stand: Juli 2026, nach EU-Verordnung 2026/382. Keine Rechts- oder Steuerberatung – maßgeblich sind die Angaben des Zolls im Einzelfall.

Was Sie für einen reibungslosen Import brauchen

Handelsrechnung

Mit Warenbeschreibung, Wert, Währung und Angaben zu Absender und Empfänger. Fehlt sie, bleibt die Sendung im Zoll stehen.

Zolltarifnummer

Die HS-Nummer bestimmt den Zollsatz. Bei falscher Tarifierung drohen Nachforderungen.

EORI-Nummer

Für gewerbliche Einfuhren zwingend. Die Beantragung beim Zoll ist kostenfrei, dauert aber einige Tage.

Ursprungsnachweis

Bei Präferenzabkommen kann er den Zollsatz senken oder auf null bringen – wenn er korrekt vorliegt.

Import und Export aus einer Hand

Wir wickeln beide Richtungen ab. Beim Export aus Deutschland kümmern wir uns um Ausfuhranmeldung und Begleitdokumente, beim Import um die Einfuhranmeldung und die Abrechnung der Einfuhrabgaben. Für Unternehmen mit regelmäßigem Warenverkehr in beide Richtungen bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Prozess, eine Abrechnung.

Details zum Ablauf, zu Proforma- und Handelsrechnung und zur Ausfuhranmeldung finden Sie auf unserer Seite zur Zollabwicklung. Wenn Sie in die andere Richtung versenden, führt der direkte Weg über den internationalen Versand. Für schwere oder palettierte Importe ist der Speditionsversand die passende Transportart.

Häufige Fragen zum Import nach Deutschland

Ja, genau dafür ist der Import-Versand gedacht. Sie buchen die Sendung von Deutschland aus, geben die Abholadresse des Absenders im Ausland an und tragen die Kosten. Der Absender muss die Ware nur bereitstellen.
Nein. Sie ist zum 1. Juli 2026 vollständig entfallen. Für Waren bis 150 Euro aus Fernverkäufen wird stattdessen ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie erhoben, darüber gilt der reguläre Zollsatz. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt in beiden Fällen an.
Für gewerbliche Einfuhren ja. Sie wird beim Zoll kostenfrei beantragt, die Bearbeitung dauert allerdings einige Tage – kümmern Sie sich also rechtzeitig darum. Privatpersonen benötigen für gelegentliche Einfuhren in der Regel keine.
Bei vollständigen Unterlagen läuft die Einfuhranmeldung meist innerhalb eines Werktags durch. Verzögerungen entstehen fast immer durch fehlende oder unklare Rechnungen, falsche Warenbeschreibungen oder eine unpassende Zolltarifnummer.
Die Servicegebühr für die Zollabwicklung weisen wir bei der Buchung getrennt aus. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer selbst sind staatliche Abgaben und werden durchgereicht – daran verdienen wir nichts.
Ja, und dort ist es deutlich einfacher: Innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr, es fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an und es ist keine Zollanmeldung nötig. Sie buchen nur den Transport.

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