UNSERE VERSANDPARTNER



Beim Import kehrt sich die gewohnte Richtung um: Nicht Sie versenden, sondern Sie lassen sich etwas schicken – und zahlen den Transport. Genau das ist über versandrechner.de möglich. Sie buchen die Sendung von Deutschland aus, geben die Adresse des Absenders im Ausland an, und der Carrier holt die Ware dort ab.
Das ist immer dann sinnvoll, wenn der Absender keinen guten Versandtarif hat oder sich um den Transport nicht kümmern will: bei Lieferanten im Ausland, bei Warenmustern, bei Reklamationen und Rücksendungen oder bei Privatkäufen aus dem Ausland. Sie behalten die Kontrolle über Carrier, Laufzeit und Kosten, statt vom Absender abhängig zu sein.
Kommt die Ware aus einem Nicht-EU-Land, kommt die Zollabwicklung dazu. Wir übernehmen sie auf Wunsch komplett – von der Einfuhranmeldung bis zur Abrechnung der Abgaben. Innerhalb der EU entfällt dieser Schritt: Dort ist der Warenverkehr frei, es fallen keine Einfuhrabgaben an.
Wer sich auf ältere Ratgeber verlässt, rechnet falsch. Bis Juni 2026 waren Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert unter 150 Euro vom Zoll befreit. Diese Freigrenze ist mit der EU-Verordnung 2026/382 zum 1. Juli 2026 vollständig weggefallen.
An ihre Stelle ist ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie getreten – also je angemeldeter Position in der Zollanmeldung, nicht je Paket. Enthält eine Sendung beispielsweise vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Ladekabel, werden dreimal 3 Euro fällig, zusammen 9 Euro. Die Pauschale gilt für Fernverkäufe an Verbraucher und für Postsendungen; oberhalb von 150 Euro Warenwert greift weiterhin der reguläre tarifliche Zollsatz.
Unverändert bleibt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent. Sie fällt seit Juli 2021 ab dem ersten Cent an – eine Bagatellgrenze gibt es nicht mehr. Für Unternehmen ist sie in der Regel als Vorsteuer abziehbar, für Privatpersonen ist sie echte Zusatzbelastung. Wer gewerblich importiert, braucht außerdem eine EORI-Nummer; ohne sie ist keine Einfuhranmeldung möglich.
Überblick über die Abgaben und Voraussetzungen – abhängig davon, woher die Ware kommt.
| Herkunft | Zoll | Einfuhrumsatzsteuer | Zollanmeldung |
|---|---|---|---|
| EU-Land | kein Zoll | keine | nicht erforderlich |
| Drittland, bis 150 € | 3 € je Warenkategorie | 19 % bzw. 7 % | erforderlich |
| Drittland, über 150 € | tariflicher Zollsatz | 19 % bzw. 7 % | erforderlich |
| Schweiz / UK / Norwegen | je nach Ware & Abkommen | 19 % bzw. 7 % | erforderlich |
Stand: Juli 2026, nach EU-Verordnung 2026/382. Keine Rechts- oder Steuerberatung – maßgeblich sind die Angaben des Zolls im Einzelfall.
Mit Warenbeschreibung, Wert, Währung und Angaben zu Absender und Empfänger. Fehlt sie, bleibt die Sendung im Zoll stehen.
Die HS-Nummer bestimmt den Zollsatz. Bei falscher Tarifierung drohen Nachforderungen.
Für gewerbliche Einfuhren zwingend. Die Beantragung beim Zoll ist kostenfrei, dauert aber einige Tage.
Bei Präferenzabkommen kann er den Zollsatz senken oder auf null bringen – wenn er korrekt vorliegt.
Wir wickeln beide Richtungen ab. Beim Export aus Deutschland kümmern wir uns um Ausfuhranmeldung und Begleitdokumente, beim Import um die Einfuhranmeldung und die Abrechnung der Einfuhrabgaben. Für Unternehmen mit regelmäßigem Warenverkehr in beide Richtungen bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Prozess, eine Abrechnung.
Details zum Ablauf, zu Proforma- und Handelsrechnung und zur Ausfuhranmeldung finden Sie auf unserer Seite zur Zollabwicklung. Wenn Sie in die andere Richtung versenden, führt der direkte Weg über den internationalen Versand. Für schwere oder palettierte Importe ist der Speditionsversand die passende Transportart.
Transport und Verzollung aus einer Hand – für Unternehmen und Privatpersonen.
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