UNSERE VERSANDPARTNER



Geografisch liegt die Schweiz mitten in Europa, zolltechnisch ist sie ein Drittland. Jede Sendung aus Deutschland muss deshalb zweimal angefasst werden: einmal bei der Ausfuhr aus der EU, einmal bei der Einfuhr in die Schweiz. Wer das nicht einplant, wundert sich über Sendungen, die tagelang an der Grenze stehen.
Der Transport selbst ist dagegen schnell. Zürich, Basel und Bern sind per Express meist am nächsten Werktag erreichbar, im Standardversand dauert es ein bis drei Werktage. Der Zeitverlust entsteht praktisch nie auf der Straße, sondern durch unvollständige Papiere.
Wir übernehmen die Zollabwicklung auf Wunsch komplett – Ausfuhranmeldung in Deutschland und Einfuhrverzollung in der Schweiz. Sie liefern die Warenangaben, wir kümmern uns um den Rest. Was dabei genau passiert, lesen Sie auf unserer Seite zur Zollabwicklung.
Hier liegt der größte Unterschied zu fast allen anderen Zielländern. Die meisten Staaten erheben einen Wertzoll – einen Prozentsatz vom Warenwert. Die Schweiz erhebt dagegen überwiegend einen Gewichtszoll: einen festen Betrag je 100 Kilogramm Bruttogewicht.
Die Folge ist für viele überraschend. Leichte, teure Ware wie Elektronik oder Schmuck wird in der Schweiz oft sehr günstig verzollt. Schwere, günstige Ware wie Lebensmittel, Getränke oder Baumaterial kann dagegen unerwartet hohe Abgaben auslösen. Wer nur den Warenwert im Blick hat, kalkuliert hier falsch.
Dazu kommt die Schweizer Einfuhrsteuer von 8,1 Prozent, ermäßigt 2,6 Prozent für Waren des täglichen Bedarfs. Es gibt allerdings eine Bagatellgrenze: Beträgt die berechnete Einfuhrsteuer weniger als 5 Franken, wird sie nicht erhoben. Das entspricht bei 8,1 Prozent einem Warenwert von rund 62 Franken.
Ein oft übersehener Hebel ist der Präferenznachweis. Für Waren mit nachgewiesenem EU-Ursprung kann der Zollsatz aufgrund des Freihandelsabkommens auf null sinken – vorausgesetzt, eine Ursprungserklärung liegt korrekt auf der Rechnung vor.
Die Dokumente und Grenzwerte im Überblick – abhängig von Warenwert und Art der Sendung.
| Thema | Regel | Wer erledigt es |
|---|---|---|
| Handelsrechnung | immer erforderlich, dreifach | Sie liefern die Angaben |
| Ausfuhranmeldung (EU) | ab 1.000 € Warenwert elektronisch | übernehmen wir |
| Einfuhrverzollung (CH) | für jede Sendung | übernehmen wir |
| Einfuhrsteuer | 8,1 % bzw. 2,6 %, ab 5 CHF Steuerbetrag | Empfänger oder Sie |
| Zoll | Gewichtszoll je 100 kg brutto | Empfänger oder Sie |
| Ursprungserklärung | senkt den Zollsatz oft auf null | Sie als Absender |
Stand: Juli 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung – maßgeblich sind die Vorgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit im Einzelfall.
„Muster" oder „Ersatzteil" reicht nicht. Der Zoll braucht eine eindeutige Warenbezeichnung, sonst bleibt die Sendung liegen.
Die achtstellige Nummer für die Ausfuhr, die Schweizer Unterposition für die Einfuhr. Eine falsche Tarifierung kostet Zeit und Geld.
Bei EU-Ursprungswaren die Ursprungserklärung auf die Rechnung setzen – das kann den Zollsatz auf null senken.
Klären Sie vorab, ob Sie oder der Empfänger die Einfuhrabgaben trägt. Unangekündigte Nachforderungen sind der häufigste Reklamationsgrund.
Transport und Verzollung aus einer Hand – ohne Überraschungen an der Grenze.
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