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Sperrgut - wie am besten versenden? |
Günstigsten Anbieter findenUnter Sportartikel und Autoräder lassen sich für einige vielfach angefragte Versandgüter aus dem Bereich Sperrgut die verpackten Ausmaße für den Versand abschätzen. Die genauen Maße und Gewichte der verpackten Ware sollten ermittelt und für die endgültige Kalkulation genutzt werden. Die angegebenen Maße können nur Anhaltspunkte für den Versand von Sperrgut sein. Der Versandkostenrechner lässt sich von jeder dieser Seiten aufrufen und zeigt zusätzlich zu den ermittelten Tarifen die wichtigsten berechneten Maße an, die die verschiedenen Versanddiensten als Höchstgrenzen bzw. zur Tarifabstufung nutzen (z.B. Gurtmaß, längste plus kürzeste Seite, Umfang, Volumengewicht etc.).
Spezialversand für: Fahrrad - Autoräder/Autoreifen - Ski/Snowboard - Surfboard - Reisegepäck (Koffer) Tipps und TricksMehrere SendungenManche Sperrgut-Sendungen lassen sich günstiger versenden, wenn sie auf mehrere kleinere Sendungen aufgeteilt sind, für die dann möglichst kein Sperrgut Zuschlag mehr anfällt. Es sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob dies möglich ist, um den Versand von Sperrgut günstiger zu gestalten und den Sperrgut Zuschlag zu vermeiden. Oftmals lässt sich Sperrgut für den Versand recht einfach demontieren und wieder zusammensetzen. Der Empfänger sollte dem natürlich zustimmen. Bei einer entsprechenden Einsparung für den Versand dürften die meisten Empfänger bereit sein, kleinere Montagearbeiten nach dem Erhalt der Sendung vorzunehmen.
Vorsicht!Die meisten Paketdienste können laut ihren AGBs einen hohen Zuschlag verlangen oder eine Sendung ohne Erstattung der gezahlten Versandkosten zurück gehen lassen, wenn eine Sendung die zugelassenen Höchstmaße oder -gewichte überschreitet, nicht quaderförmig verpackt ist oder die Verpackung nicht bestimmungsgemäß ist. Laut diesen AGBs kann dieser Zuschlag auch dann verlangt bzw. der Transport verweigert werden, wenn einer dieser Umstände erst im zentralen Sammeldepot auffällt. Selbst die Zusage einer Annahmestelle hilft in diesen Fällen wenig weiter, wenn sie nicht belegt werden kann. Bei Abweichungen von den per AGB geforderten Bestimmungen sollte eine evntl. Zustimmung deshalb besser schriftlich vorliegen. Vor allem bei unverpackten Autoreifen und -rädern, aber auch bei nicht quaderförmig verpackten Sendungen wie z.B. Skiern oder Fahrrädern erscheint dies ratsam. |